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Prävention im Turnverein Schliengen
Im TV Schliengen hat sich der Vorstand mit dem Thema beschäftigt und als Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt die Einführung eines Ehrenkodex beschlossen.
Alle Übungsleiter/-innen und Helfer/-innen können freiwillig einen Ehrenkodex gegen sexuelle Gewalt unterschreiben und viele haben dies auch bereits getan. Weitere Informationen sind beim Vorstand erhältlich.
Weiterhin wird von unseren Übungsleitern ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis regelmässig kontrolliert.
Das Landratsamt Lörrach - Fachbereich Jugend und Familie, hat uns in Ihrer Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrags der Jugendhilfe im Verein, dringend zu dieser Maßnahme geraten.
Die Badische Sportjugend hat diverse Aufklärungsbroschüren und Flyer fuer Jungen und Mädchen in Sportvereinen heraus gegeben. In Zusammenarbeit mit der Badischen Sportjugend haben wir eine Arbeitsmappe fuer alle unsere Übungsleiter/-innen und Helfer/-innen erstellt und ausgehändigt.
Hierbei sollen auf der einen Seite die Übungsleiter/-innen und Betreuer/-innen von Sportlern und auf der anderen Seite die Vereinsverantwortlichen und -funktionäre in den Sportvereinen angesprochen werden. Neben Hintergrundinformationen und Präventionsmoeglichkeiten, wird auch das Thema Intervention bei sexualisierter Gewalt thematisiert sowie weitere Hilfsangebote aufgezeigt.
Sie dienen auch der Sensibilisierung und Aufklärung der Kinder zum Thema "Sexualisierte Gewalt" gegen Kinder und Jugendliche und helfen mit die Persönlichkeit der Kinder zu stärken. Selbstbewusste und wissende Kinder sind weniger gefährdet.
Unter DOWNLOADS möchten wir Informationsmaterialen des Badischen Sportbundes zur Verfügung stellen.
Was ist das?
Sexualisierte Gewalt ist eine Grenzverletzung und meint jede sexualisierte Handlung, die an einem Kind oder einem/einer Jugendlichen gegen dessen/deren Willen vorgenommen wird. Dies gilt auch, wenn das Opfer wegen seiner körperlichen, geistigen, kognitiven und sprachlichen Unterlegenheit der sexualisierten Handlung nicht wissentlich zustimmen kann.
Sexualisierte Gewalt kommt in vielen Formen und Abstufungen vor.
Es wird unterschieden zwischen sexualisierter Gewalt
Ø ohne Körperkontakt (anzügliche Bemerkungen, Beobachten beim Baden, Duschen, Exhibitionismus, Pornos zeigen)
Ø mit geringem Körperkontakt (Zungenküsse, Brust anfassen, Versuch die Genitalien zu berühren)
Ø mit intensivem Körperkontakt (Masturbation von Täter/in bzw. Opfer, Anfassen der Genitalien)
Ø mit sehr intensivem Körperkontakt (anale, genitale oder orale Vergewaltigung)
Es geht aber nicht nur um schwere Formen der sexualisierten Gewalt, sondern auch um leichtere Formen der Grenzverletzung. Diese werden individuell verschieden wahrgenommen und sind alters- und geschlechtsabhängig. Für ein Kind kann der von ihm nicht gewollte und aufgezwungene Begrüßungskuss der Tante schon als Grenzverletzung wahrgenommen werden.
Sexualisierter Missbrauch durch Fremde ist im Verhältnis eher selten. Kinder und Jugendliche erleben sexualisierte Übergriffe sehr häufig in ihrem sozialen Nahraum und von Menschen, denen sie vertrauen und von denen sie Unterstützung, positive Zuwendung und emotionale und soziale Fürsorge erwarten. Der deutlich größte Teil der betroffenen Mädchen und Jungen wird von ihnen bekannten Personen missbraucht, die nicht zur Familie gehören. Es können Bekannte oder Freunde der Familie, aber auch Nachbar/-innen, Lehrer/-innen, Jugendleiter/-innen, Erzieher/-innen, Übungsleiter/-innen usw. sein.
Sie nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um ihre eigenen (sexualisierten) Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Je enger die Beziehung zwischen Täter/in und Opfer ist, desto länger und häufiger findet sexualisierter Missbrauch statt.
Die physischen und psychischen Folgen können für die Opfer lang anhaltend und extrem einschneidend sein. Auf Grund der unterschiedlichen Formen und Schweregrade sexualisierter Gewalt, der individuellen Besonderheiten und des subjektiven Erlebens der Betroffenen reagiert jedes Kind bzw. jede/r Jugendliche/r anders. Es gibt keine eindeutigen Symptome bei Opfern, die den Rückschluss auf sexualisierte Gewalt ermöglichen.
Auszüge aus: BAYERISCHER JUGENDRING (Hrsg.): Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit. Baustein 1: Basisinformationen zum Thema "sexuelle Gewalt"; München 2001
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